Zielsetzung
Was ist Integrative Primärtherapie?
Ausbildung
Therapieangebote
Intensivphase
Therapeutenliste
Häufige Fragen
Schlüsselbegriffe
Literatur
Home
Kontakt
Impressum

Worum geht es bei der GIPT e.V.?

„ Die Krankheit ist die Verleugnung des Fühlens und das Heilmittel ist das Fühlen.“

Im primärtherapeutischen Prozeß (nach Arthur Janov) geht es vor allem darum, in geschützter Umgebung wieder Zugang zu finden zu verdrängten Gefühlen aus der Kindheit, die frühen allzu schmerzlichen Erlebnisse wiederzuerleben und damit loslassen und heilen zu können.

„Krankheit ist oft ein lautloser Schrei. Die Heilung besteht darin, ihm Stimme zu geben“. (Arthur Janov „Der neue Urschrei“, 1993)

Die Gesellschaft für Integrative Primärtherapie (GIPT) besteht seit 1985 (Gründungsmitglieder: Ingrid Hering und Jürgen Kugele) und ist eine Vereinigung von Therapeuten, die von der Primärtheorie Arthur Janovs ausgehen und diese weiterentwickeln.
Ziel der Gesellschaft ist es, diesen Ansatz mit neueren Entwicklungen der Psychotherapie zu verbinden („integrativ“). Hierbei ist vor allem an die erkenntnistheoretischen Forschungen der systemischen Familentherapie, der prae - und perinatalen Psychologie, der Psychotraumatologie und an die Transpersonale Psychologie mit ihrem Einbeziehen von geistig- spirituellen Wirklichkeiten in den therapeutischen Prozeß gedacht. Die GIPT will ein ganzheitliches Menschenbild verbreiten und fördern, indem alte und neue Denkansätze verbunden werden.

Die Zielsetzung im Einzelnen:

  1. Erfahrungsaustausch der Mitglieder
  2. Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung
  3. Organisation und Durchführung von Supervisionsveranstaltungen
  4. Systematische Forschung auf dem Gebiet der Integrativen Primärtherapie
  5. Erstellen von Broschüren und anderen Publikationen, die als Informtionsträger dienen
  6. Empfehlung von Therapeuten/ innen.

Satzung der Gesellschaft für Integrative Primärtherapie e.V.

1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Gesellschaft für Integrative Primärtherapie", eingetragener Verein, mit der Abkürzung GIPT e.V. Der Begriff „Integrative PrimärTherapie" wird vom Zentrum für Therapie und Selbsterfahrung e.V. Coloman e.V. (München-Eberharting) übernommen. Der Sitz des Vereins ist Heidelberg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Vereinszweck

Die Gesellschaft für Integrative PrimärTherapie ist eine Vereinigung von Therapeuten und interessierten Laien, die von der Primärtheorie Arthur Janovs ausgehen und diese weiterentwickeln. Das bedeutet zunächst, die Janov'schen Erkenntnisse und Erfahrungen mit ihrem Ursprung in den Forschungen und Thesen des frühen Sigmund Freud, der Körpertherapie Wilhelm Reichs, der Gestaltpsychologie und deren Anwendung in der Gestalttherapie von Fritz Perls in Zusammenhang zu bringen. Ziel der Gesellschaft ist es, diesen Ansatz mit neueren Entwicklungen der Psychotherapie zu verbinden. Hierbei ist vor allem an die erkenntnistheoretischen Forschungen der systemischen Familientherapie und an die Transpersonale Psychologie mit ihrem Einbeziehen von geistig-spirituellen Wirklichkeiten in den therapeutischen Prozeß gedacht. Die Gesellschaft soll ein ganzheitliches Menschenbild verbreiten und fördern, indem alte und neue Denkansätze verbunden werden.

Die Zielsetzungen im Einzelnen:

  1. Erfahrungsaustausch der Mitglieder
  2. Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung
  3. Organisation und Durchführung von Supervisionsveranstaltungen
  4. Systematische Forschung auf dem Gebiet der Integrativen Primärtherapie
  5. Erstellen von Broschüren und anderen Publikationen, die als Informtionsträger dienen
  6. Therapeuten und Therapeutinnen.

Zur Ausbildung, bzw. Fort- und Weiterbildung:
Der Verein bietet eine Aus- bzw. Fort- und Weiter­bildung an. An dieser Ausbildung kann jede interessierte und geeignete Person teilnehmen. Die Ausbildung ist somit offen als Weiter- und Fortbildung für Therapeuten, die die IPT in ihren bisherigen Ansatz integrieren wollen, und als Ausbildung für alle Men­schen, die lernen wollen, andere selbständig auf ihrem Selbstfindungsweg zu begleiten, sei es als professionelle Helfer, im bisherigen Berufsfeld oder einfach als Bereicherung des alltäglichen Lebens durch einen tiefen, intensiven Lern- und Wachstumsprozeß. Über die Teilnahme entscheiden die Ausbilder nach Vorgesprächen oder einer Auswahlgruppe. Der Verein ist nicht zuständig für die Erteilung einer staatlich anerkannten Zulassung als Psychotherapeut im Sinne eines Heilberufs. Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erteilt der Gesetzgeber. Wer Ausbilder werden kann, entscheidet jeweils das Leitungsgremium mit einer 4/5 Mehrheit.

3. Mitgliedschaft

Es gibt drei verschiedene Formen der Mitgliedschaft:

  1. Aktive Mitglieder können Therapeuten werden, die im Sinne des Vereinszwecks arbeiten und vom Leitungsgremium mit einer 4/5 Mehrheit akzeptiert worden sind. Der Antrag auf aktive Mitgliedschaft kann jederzeit gestellt werden. Der Beschluß erfolgt in der nächsten Sitzung des Leitungsgremiums. Die neu aufgenommenen aktiven Mitglieder stellen sich bei der jährlichen Vollversammlung vor und werden in die jährlich zu erneuernde Liste eingetragen. Außerdem sind sämtliche Gründungsmitglieder mit Gründung der Gesellschaft aktive Mitglieder, soweit nicht von diesen ausdrücklich ein anderer Mitgliedsstatus gewünscht wird.
  2. Passive Mitglieder können alle Personen werden, die selbst Erfahrung mit der Primärtherapie haben, z.B. Klienten oder Teilnehmer der Ausbildungsgruppen, und sich mit der Arbeit verbundenfühlen.
  3. Fördernde Mitglieder können alle Personen werden, die sich mit der Arbeit des Vereins verbunden fühlen und diesen fördern möchten. Sie sind nicht stimmberechtigt. Die passive bzw. fördernde Mitgliedschaft ist schriftlich oder persönlich bei einem Leitungs­gremiumsmitglied zu beantragen. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung.

Das Ende der Mitgliedschaft tritt ein, wenn ein Mitglied grob gegen die Interessen des Vereins verstößt, wenn ein Mitglied freiwillig seinen Austritt erklärt, was schriftlich 3 Monate vor Ende des Geschäftsjahres sein muß, oder durch Tod. Der Ausschluß eines aktiven Mitglieds wird durch 4/5 Mehrheitsbeschluß des Leitungsgremiums mit schriftlicher Begründung ausgesprochen, die passive Mitgliedschaft bleibt bestehen. Die Aberkennung der passiven Mitgliedschaft erfolgt durch die Mitgliederversammlung in 2/3 Mehrheit.

4. Der Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich fällig und ist jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jeweils vom Leitungsgremium vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung verabschiedet.

5. Kosten und Erträge

Die Mittel zur Deckung der Kosten des Vereins werden in folgender Weise aufgebracht.

  1. Mitgliedsbeiträge
  2. Spenden und sonstige Zuwendungen
  3. Erträge aus den Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins
  4. Erträge aus dem Vereinsvermögen

Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Beiträge, Spenden, Überschüsse und Vermögen dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben werden.

6. Das Leitungsgremium

Das Leitungsgremium ist Vorstand im Sinne des Vereinsgesetzes. Es besteht aus jeweils fünf Personen. Das Leitungsgremium muß alle zwei Jahre neu gewählt werden. Alle Mitglieder des Leitungsgremiums sind in allen Dingen des Vereins gleich stimmberechtigt. Jedes Mitglied des Leitungsgremiums kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen vertreten. Es können prinzipiell alle aktiven Mitglieder für das Leitungsgremium kandidieren. Die Kandidaten, auf die die größte Stimmenzahl fällt, gelten als gewählt. Bei gleicher Stimmenzahl für mehrere Kandidaten wird neu gewählt. Es gilt die offene Wahl mit Handzeichen. Auf Antrag wird geheim gewählt. Das Leitungsgremium arbeitet ehrenamtlich.

7. Die Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind das Leitungsgremium und die Mitgliederversammlung.

8. Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie ist vom Leitungsgremium schriftlich unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist mit Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Beschluß über Satzung und Satzungsänderungen
  2. Wahl des Leitungsgremiums aus den Reihen und durch die aktiven Mitglieder
  3. Wahl und/oder Ausschluß der passiven Mitglieder
  4. Wahl des Kassenprüfers und des Geschäftsführers
  5. Anhörung des Rechenschaftsberichtes des Leitungsgremiums sowie des Kassenprüfers Lind Entlastung des Leitungsgremiums
  6. Beschluß über die Aufhebung des Vereins

Liegen schriftliche Anträge von mindestens 1/3 der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung vor, muß diese innerhalb von 2 Monaten vom Leitungsgremium einberufen werden.

Den Vorsitz hat jeweils ein Leitungsgremiumsmitglied. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von den Mitgliedern des Leitungsgremiums gegengezeichnet werden muß und allen Mitgliedern zugesandt wird. Der Protokollführer wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen.

Die Gesellschaft für Integrative Primärtherapie (GIPT e.V.) wurde vom Finanzamt Heidelberg als gemeinnützig anerkannt. Wir sind deshalb in der Lage, für Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerabzugsfähige Bescheinigungen auszustellen.